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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER PHOTO VISION ZUMSTEIN AG

Die Photo Vision Zumstein AG, Casinoplatz 8, 3011 Bern, offeriert als Fachhändlerin und Wiederverkäuferin im Unterhaltungselektronik- und Astronomiebereich, sowie als Dienstleister im Bereich Foto und Film, ein breites Angebot an Produkten und Dienstleistungen sowie Vermietung, Kursen, Reisen und Schulungen.

    • 1. Vertragsabschluss

      1.1.
      Die Bestellung von Produkten oder Buchung von Dienstleistungen der Photo Vision Zumstein AG durch den Kunden per Telefon, Brief, E-Mail, Onlinekanäle wie den Webshop, persönlicher Anmeldung resp. Buchung, ihrer Buchungsstelle oder über andere Kommunikationsmittel stellt ein für den Kunden verbindlichen Antrag zum Vertragsschluss dar.

      1.2.
      Die Photo Vision Zumstein AG prüft den Antrag des Kunden so rasch wie es der Geschäftsgang erlaubt und bestätigt dem Kunden den Antrag schriftlich, womit der Vertrag zustande kommt. Gibt die Photo Vision Zumstein AG innert 10 Kalendertagen nach dem Antrag des Kunden, keine an den Kunden adressierte schriftliche Bestätigung ab, wird der Kunde von seinem Antrag frei. Geht beim Kunden eine nach dieser Frist abgegebene Bestätigung von Photo Vision Zumstein AG ein, akzeptiert der Kunde den Vertrag gemäss dieser Bestätigung, sofern er Photo Vision Zumstein AG nicht innert 3 Kalendertage schriftlich mitteilt, dass er den Vertrag nicht akzeptiert.

      1.3.
      Nach Vertragsschluss vom Kunden gewünschte Bestellungsänderungen oder Annullierungen sind nur gültig, wenn sie durch die Photo Vision Zumstein AG schriftlich bestätigt werden. Im Falle einer Annullierung oder Bestelländerung können dadurch entstehende Kosten dem Kunden belastet werden.

      1.4.
      Während Veranstaltungen wie Events, Kurse und Fotoreisen können Foto- & Videoaufnahmen für die Webseite, Social Media Kanäle und Werbematerialen der Photo Vision Zumstein AG sowie deren Parnterunternehmen erstellt werden.

      1.5.
      Melden Kunden zusätzliche Personen für Dienstleistungen an, im Speziellen für Kurse und Reisen, so stehen diese für deren Verpflichtungen und für ihre eigenen ein, dies betrifft insbesondere die Bezahlung der gebuchten Leistungen.

    • 2. Warenkauf

      Lieferung und Übergang von Nutzen und Gefahr

      2.1.
      Die von der Photo Vision Zumstein AG angegebenen Liefertermine sind nur als Richtwerte zu betrachten. Verzögert sich eine Lieferung um mehrere Tage vom angegebenen Liefertermin, teilt dies die Photo Vision Zumstein AG dem Kunden so bald als möglich mit, unter Angabe des neuen zu erwartenden Liefertermins. Kann Photo Vision Zumstein AG auch bis zu diesem neuen Liefertermin die Bestellung nicht erfüllen oder ist es für Photo Vision Zumstein AG nicht möglich einen Liefertermin zu bestimmen, kann der Kunde von der entsprechenden Bestellung zurücktreten, sofern er der Photo Vision Zumstein AG schriftlich eine angemessene weitere Nachfrist von mindestens 10 Kalendertagen setzten und diese ungenutzt verstreicht. Bei einem solchen Rücktritt erstattet Photo Vision Zumstein AG dem Kunden bereits bezahlte Beträge zurück. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

      2.2.
      Die Photo Vision Zumstein AG ist zur Teillieferung berechtigt.

      2.3.
      Mit der Übergabe der Produkte an die Transportfirma gehen Nutzen und Gefahr auf den Kunden über. Photo Vision Zumstein AG hat eine Transportversicherung abgeschlossen, die Schäden bis maximal CHF 5‘000.00 deckt. Werden die Waren durch den Transport beschädigt, hat der Kunde dies zu dokumentieren und unverzüglich, spätestens innert 3 Kalendertagen an Photo Vision Zumstein AG zu melden. Werden die Schäden von der Transportversicherung gedeckt, wird der Kunde im entsprechenden Umfang von seiner Zahlungspflicht befreit. Soll eine weitergehende Transportversicherung abgeschlossen werden, hat der Kunde dies vor der Bestellung mit Photo Vision Zumstein AG abzusprechen.

      Annahme

      2.4.
      Der Kunde ist verpflichtet die Waren zum vereinbarten Liefertermin am angegebenen Lieferort in Empfang zu nehmen. Nimmt der Kunde die vereinbarungsgemäss ausgelieferte Ware nicht entgegen und wird die Ware an Photo Vision Zumstein AG ohne Wertverlust retourniert, kann Photo Vision Zumstein AG vom Vertrag zurücktreten und dem Kunden die Lieferkosten und eine Umtriebsentschädigung von 20 % des Bestellwerts, mindestens aber CHF 100.00 belasten. Wird die Ware mit Wertverlust retourniert, kann Photo Vision Zumstein AG am Vertrag festhalten oder zusätzlich zur Umtriebsentschädigung den Minderwert in Rechnung stellen.

      Gewährleistung

      2.5
      Die Publikation von Spezifikationen, Preisen und Lieferumfang etc. seitens der Verkäuferin, erfolgt ohne Gewähr. Massgebend ist die aktuelle Ausführung und der aktuelle Lieferumfang des Herstellers der Produkte zum Zeitpunkt der Auslieferung an die Photo Vision Zumstein AG, diese haftet nicht für Schäden, die aus der Veränderung der Spezifikationen und der technischen Angaben entstehen.

      2.6
      Die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen werden vollumfänglich wegbedungen. Photo Vision Zumstein AG übernimmt während zwei Jahr nach der Übergabe der Ware an den Kunden die Gewährleistung für Mängelfreiheit und Funktionsfähigkeit der Waren. Diese Gewährleistungsdauer läuft ungeachtet der Erbringung von Gewährleistungsleistungen und endet in jedem Fall zwei Jahre nach der erstmaligen Übergabe der Ware.

      2.7
      Verschleissteile wie insbesondere Batterien, Akkus, Netzkabel, Adapter, Leuchtmittel sowie Softwareprobleme sind sowohl von Foto Vision Zumstein AG als auch vom Händler von der Garantie ausgenommen. Im Übrigen gelten die Haftungsausschlüsse gemäss Ziffer 11.

      2.8
      Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Produkte und Leistungen nach Erhalt auf deren Vollständigkeit, Unversehrtheit und Richtigkeit zu prüfen und Mängel und Beanstandungen innert 5 Kalendertagen ab Erhalt der Photo Vision Zumstein AG schriftlich zu melden.

      2.9
      Treten zu einem späteren Zeitpunkt Mängel auf, die im Zeitpunkt der Übergabe der Ware nicht erkennbar waren, sind diese Mängel innert 3 Kalendertagen schriftlich bei der Photo Vision Zumstein AG zu rügen.

      2.10
      Wurde das Produkt durch den Kunden unsachgemäss, insbesondere mit falschen Einstellungen und/oder inkompatiblen Ersatz- oder Zubehörteilen benutzt oder mangelhalft gewartet oder unfachmännisch repariert oder weist das Produkt Feuchtigkeits-, Sturz-, Hitze- und/oder Schlagschäden auf, entfallen jegliche Gewährleistungsansprüche gegenüber der Photo Vision Zumstein AG.

      2.11
      Photo Vision Zumstein AG kann wählen, ob sie die Reparatur der mangelhaften Produkte übernehmen will, die Ware zurücknimmt und ein gleichwertiges (neues, neuwertiges oder gebrauchtes) Ersatzprodukt liefert oder den Kaufpreis zurückerstattet oder bei untergeordneten Mängel, welche den Verwendungszweck der Produkte höchstens unwesentlich beeinflussen, dem Kunden den Minderwert ersetzt.

      Gewährleistung für Occasionen

      2.12
      Für sämtliche Waren, die in der Kategorie „Occasionen“ angeboten werden, werden jegliche Gewährleistungs- und Garantieansprüche ausgeschlossen. Diese Produkte können in der jeweiligen Filiale vor dem Kauf besichtigt und geprüft werden.

      2.13
      Es gelten ebenfalls die Haftungsausschlüsse gemäss Ziffer 11.

      Eigentumsvorbehalt

      2.14
      Bis zur vollständigen Bezahlung verbleibt das Eigentum der Produkte bei Photo Vision Zumstein AG. Photo Vision Zumstein AG ist berechtigt entsprechende Einträge im Eigentumsvorbehaltsregister vorzunehmen. Der Kunde verpflichtet sich, auf Verlangen der Photo Vision Zumstein AG sein schriftliches Einverständnis zur Eintragung eines Eigentumsvorbehaltes in allen für die Eintragung wesentlichen Punkten zu geben. Bis zum Eigentumsübergang auf den Kunden ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung von Photo Vision Zumstein AG nicht zulässig.

    • 3. Ankauf von Gebrauchtwaren

      3.1 Leistungsumfang

      Die Photo Vision Zumstein AG bietet den Ankauf gebrauchter Artikel an[m1] . Die Abwicklung erfolgt vorrangig über den offiziellen Onlinekanal (trade-in.foto-zumstein.ch) oder alternativ vor Ort in den Filialen. Die technische Abwicklung des Services erfolgt über eine von der Photo Vision Zumstein AG beauftragte Softwarelösung. Der Vertrag kommt ausschliesslich zwischen der Kundschaft und der Photo Vision Zumstein AG zustande.

      3.2 Erstangebot

      Auf Basis der Kundenangaben wie Modell, Zustand, Lieferumfang und Bilder kann ein Online-Erstangebot erstellt werden. Dieses ist unverbindlich und 14 Kalendertage gültig.

      3.3 Einsendung und Gefahrtragung

      Nach dem Erstangebot hat die Kundschaft 14 Kalendertage Zeit, die Ware in einer Filiale zu übergeben oder einzusenden. Jegliche Gefahrtragung sowie das Risiko von Schaden oder Verlust bleibt bis zum Eingang der Ware bei der Photo Vision Zumstein AG bei der Kundschaft. Vor Übergabe oder Einsendung sind jegliche mobile und verbaute Datenträger vom Kunden zu sichern und zu löschen.

      3.4 Versandetikett und Haftung

      Die Photo Vision Zumstein AG kann ein gratis Versandetikett mit Signature-Versand zur Verfügung stellen. Signature bedeutet Zustellung gegen Unterschrift mit Haftung des Transporteurs bis 1’500 CHF je Sendung. Ablagegenehmigungen sind ausgeschlossen. Im gesetzlich zulässigen Umfang sind weitergehende Ansprüche gegen die Photo Vision Zumstein AG ausgeschlossen. Vorbehalten bleiben Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie zwingende Haftungen, insbesondere für Personenschäden und nach Produkthaftpflichtgesetz und die Haftung für Hilfspersonen nach Artikel 100 und 101 OR. Wünscht die Kundschaft eine höhere Deckung als Signature, organisiert sie den Versand selbst mit eigener Frankatur und Versicherung und trägt Kosten und Risiko. Ein nachträgliches Hinzufügen von Zusatzleistungen zu einer bereits ausgestellten Etikette ist ausgeschlossen.

      3.5 Prüfung und Rücksendung

      Nach Eingang prüft die Photo Vision Zumstein AG den Artikel und unterbreitet ein finales Angebot oder lehnt ab. Kommt kein Vertrag zustande, erfolgt die kostenlose Rücksendung an die vom Kunden benannte Adresse. Für diese Rücksendungen gelten Haftung, Versicherung und Gefahrübergang sinngemäss nach Ziffer 2.3. Dazu gehören insbesondere Transportversicherung bis maximal 5 000 CHF und die Meldepflicht innert 3 Kalendertagen. Ist der eingesandte Artikel nicht mehr funktionstüchtig, stark beschädigt oder wirtschaftlich nicht verwertbar, kann die Photo Vision Zumstein AG nach Rücksprache mit der Kundschaft eine fachgerechte Entsorgung vornehmen. In diesem Fall entfällt eine Rücksendung.

      3.5b Prüfungsbedingte Änderungen

      Im Rahmen der Zustandsprüfung kann die Photo Vision Zumstein AG geringfügige Änderungen am Artikel vornehmen, die zur Beurteilung des Geräts erforderlich sind. Dazu gehören insbesondere das Entfernen von Schutzfolien, das Öffnen von Verpackungen, das Entfernen von Aufklebern sowie Funktionstests. Solche Massnahmen gelten nicht als Beschädigung und begründen keine Ansprüche der Kundschaft. Eine Haftung für daraus resultierende optische Veränderungen oder Wertminderungen ist ausgeschlossen, sofern diese zur ordnungsgemässen Prüfung notwendig waren.

      3.6 Annahme

      Das finale Angebot kann die Kundschaft innert 14 Kalendertagen annehmen oder ablehnen. Ohne Annahme gilt Ziffer 3.5. [m2] [BZ3] 

      3.7 Auszahlung von Guthaben

      Die Auszahlung des Ankaufspreises erfolgt ausschliesslich per Überweisung auf ein Schweizer Bankkonto innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Annahme des finalen Angebots und Übergabe der Ware. Auszahlungen als Gutschein oder bar sind ausgeschlossen. Ein Guthaben auf dem Kundenkonto ist nicht möglich.

      3.8 Sofortverrechnung und Bonus

      Wird der finale Trade-In im selben Vorgang online im Checkout oder vor Ort an der Kasse direkt mit einem Einkauf verrechnet, gewährt die Photo Vision Zumstein AG einen Bonus von 10 Prozent auf den Eintauschwert der abgegebenen Ware. Der Bonus wird bei der Berechnung des Trade-In-Angebots berücksichtigt und erhöht entsprechend den finalen Eintauschwert. Der Bonus gilt ausschliesslich bei sofortiger Verrechnung im selben Kaufvorgang und ist weder auszahlbar noch übertragbar. Erfolgt kein unmittelbarer Einkauf, gilt der reguläre Eintauschwert ohne Bonus. Bei missbräuchlicher Nutzung, beispielsweise bei minimalem Einkauf im Verhältnis zum Eintauschwert, kann die Photo Vision Zumstein AG den Bonus im finalen Angebot ganz oder teilweise streichen.

      3.9 Rabattaktionen auf Neuware

      Möchte die Kundschaft im Rahmen eines Trade-In-Vorgangs von einer laufenden Rabatt- oder Sonderaktion auf Neuware profitieren, muss der volle Kaufpreis der Neuware bei Annahme des Angebots sofort beglichen werden. Erfolgt keine sofortige Zahlung, wird bei der späteren Annahme des finalen Trade-In-Angebots der Preis der Neuware gemäss dem dann gültigen Verkaufspreis berechnet. Rabattaktionen, die zu diesem Zeitpunkt nicht mehr aktiv sind, können nicht rückwirkend gewährt werden.

      3.10 Eigentum

      Die Kundschaft sichert zu, alleinige Eigentümerin der Ware zu sein und frei darüber verfügen zu dürfen. Die Ware ist weder gestohlen noch mit Rechten Dritter belastet. Die Photo Vision Zumstein AG kann einen Eigentumsnachweis verlangen und bei Verdacht auf rechtswidrige Herkunft den Ankauf ablehnen und die Behörden informieren.

      3.11 Daten

      Die Kundschaft entfernt persönliche Daten vor Übergabe oder Einsendung. Die Photo Vision Zumstein AG kann im Rahmen der Prüfung verbleibende Daten löschen. Eine Haftung für Datenverlust oder für Folgen unterlassener Löschung ist ausgeschlossen.

      3.12 Freistellung und Anfechtung

      Die Kundschaft stellt die Photo Vision Zumstein AG von Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der überlassenen Ware frei und ersetzt entsprechende Aufwendungen, einschliesslich Rechtsverfolgungskosten. Stellt sich heraus, dass keine Verfügungsberechtigung bestand oder die Ware abhandengekommen ist, kann die Photo Vision Zumstein AG den Vertrag anfechten oder zurücktreten und bereits ausbezahlte Beträge zurückfordern.

    • 4. Miete

      Vorauszahlungspflicht und vorgängige Stornierungsmöglichkeit

      4.1
      Die Kosten für die Miete, inklusive Versicherungspauschale und Depot sind direkt bei Mietbeginn und vor Materialabgabe in bar zu begleichen, ansonsten kann Photo Vision Zumstein AG ohne weiteres vom Vertrag zurücktreten.

      4.2
      Kunden können vereinbarte Mieten bis zu 10 Kalendertage vor Mietbeginn kostenlos stornieren. Dazu muss ihre unmissverständliche Stornierungserklärung bis spätestens 10 Kalendertage vor Mietbeginn schriftlich bei der Photo Vision Zumstein AG eingehen. Geht die Stornierung bis zu 3 Kalendertage vor Mietbeginn bei der Photo Vision Zumstein AG ein, werden dem Kunden 50 % der Mietkosten zurückerstattet. Bei späterer Stornierung oder Nichtinanspruchnahme wird keine Kostenrückerstattung gewährt.

      4.3
      Kann die Mietware nicht ausgeliefert werden, bemüht sich Photo Vision Zumstein AG um Ersatz. Ist dies nicht möglich kann Photo Vision Zumstein AG vom Vertrag zurücktreten. Die Geltendmachung von Schadenersatzpflichten durch den Mieter ist ausgeschlossen.

      Mietsache

      4.4
      Das Eigentum sämtlicher Mietsachen verbleibt während der ganzen Mietdauer bei der Photo Vision Zumstein AG. Jede Überlassung der Mietsache oder Teilen davon an Dritte ist unzulässig und führt zur sofortigen Rückgabepflicht der Mietsache an Photo Vision Zumstein AG. Jegliche Abänderungen der Mietsachen sind zu unterlassen und führen zu finanziellen Schadenersatzpflichten.

      4.5
      Der Mieter ist dafür verantwortlich, über das notwendige Fachwissen für die Inbetriebnahme und Verwendung der gemieteten Gegenstände zu verfügen.

      Übergabe und Rückgabe der Mietsache

      4.6
      Der Kunde übernimmt die gemietete Ware am vereinbarten Standort zum vereinbarten Zeitpunkt von der Photo Vision Zumstein AG. Bei der Übernahme prüft der Kunde die Waren auf Vollständigkeit und Mängel und bringt allfällige Beanstandungen direkt vor. In den Mietkosten ist die zur Verfügung Stellung von Akkus und Batterien im Mietpreis inbegriffen.

      4.7
      Der Mieter ist für die Rückgabe der Ware in gereinigtem Zustand spätestens mit Ablauf der Mietdauer an Photo Vision Zumstein AG verantwortlich. Über Verzögerungen bei der Rückgabe ist Photo Vision Zumstein AG umgehend zu unterrichten. Entfallen Photo Vision Zumstein AG durch die Verzögerung Folgemieterlöse, wird der Kunde ersatzpflichtig. In jedem Fall werden für die Benutzung, welche die vereinbarte Mietdauer übersteigt, die üblichen Kosten zusätzlich in Rechnung gestellt.

      4.8
      Über allfällige Verluste und Beschädigungen ist Photo Vision Zumstein AG spätestens bei der Rückgabe detailliert zu informieren.

      4.9
      Wird ein Produkt an Photo Vision Zumstein AG zurückgegeben, ist der Kunde dafür verantwortlich, dass sich darauf keine persönlichen Daten befinden und nimmt zur Kenntnis, dass Photo Vision Zumstein AG nicht überprüft, ob sämtliche persönliche Daten entfernt worden sind und/oder ob sich diese durch bestimmte technische Massnahmen wiederherstellen lassen. Das Risiko des Zugriffs künftiger Mieter auf noch gespeicherte Daten, trägt ausschliesslich der Kunde.

      Versicherung

      4.10
      Photo Vision Zumstein AG hat eine weltweite Versicherung für die Mietsachen abgeschlossen. Die vermietete Ware ist zugunsten des Mieters gegen eine Vielzahl von Schäden versichert. Für die Versicherung hat der Mieter eine Pauschale zu zahlen, die sich nach den Mietkosten bemisst:

      Mietkosten in CHF

      Versicherungspauschale CHF

      Bis 50.00 

      50.01 - 100.00

      100.01 - 200.00

      200.01 - 300.00

      300.01 - 400.00

      400.01 - 500.00

      500.01 - 600.00

      600.01 - 700.00

      700.01 - 800.00

      800.01 - 900.00

      900.01 – 1‘000.00

      1‘000.01 – 1‘500.00

      1‘500.01 – 2‘000.00

      2‘000.01 – 2‘500.00

      2‘500.01 – 3‘000.00

      3‘000.01 – 3‘500.00

      ab 3‘500.01

      0.–

      5.–

      10.–

      15.–

      20.–

      25.–

      30.–

      35.–

      40.–

      45.–

      50.–

      75.–

      100.– 

      125.– 

      150.– 

      175.–

      200.–

      4.11
      Durch die Versicherung sind Schäden durch unvorhergesehene und plötzlich eintretende Beschädigungen, Zerstörungen und Verluste gedeckt. Insbesondere Schäden als Folge von:

      • falscher Bedienung, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, vorsätzlich schädigenden Handlungen betriebsfremder oder betriebseigener Personen;
      • Zusammenstossen, Anprallen, Um- oder Abstürzen, Einsinken;
      • Konstruktions-, Material- oder Fabrikationsfehlern;
      • Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung;
      • Fremdkörpern;
      • Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen;
      • Wasser- und Feuchtigkeitseinwirkungen;
      • Temperatureinwirkungen;
      • Versengung und Verschmorung;
      • Brand, Rauch, Blitzschlag, Explosion (einschliesslich der beim Löschen und Retten entstehenden Schäden);
      • Elementarereignissen: Hochwasser, Überschwemmung, Sturm, Hagel, Lawine, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch;
      • Einbruch, Diebstahl, Raub und damit verbundenen Vorkommnissen unter der Voraussetzung, dass eine Kopie des Polizeirapports / der Anzeige abgeliefert wird.

      4.12
      Für folgende Schäden besteht keine Versicherungsdeckung:

      • Schäden als direkte Folge von dauernden, voraussehbaren Einflüssen mechanischer, thermischer, chemischer oder elektrischer Art wie Alterung, Abnützung, Korrosion, Verrottung;
      • Schäden als direkte Folge von übermässigem Ansatz von Rost, Schlamm oder Kalk und sonstigen Ablagerungen;
      • Schäden, für die Hersteller oder Verkäufer als solche gesetzlich oder vertraglich haften;
      • Verluste durch Veruntreuung;
      • Schäden bei Versuchen und Experimenten;
      • Schäden durch Überborden oder Auslaufen von gestauten Gewässern;
      • Schäden bei kriegerischen Ereignissen, Neutralitätsverletzungen, Revolution, Rebellion, Aufstand, inneren Unruhen (Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen anlässlich von Zusammenrottung, Krawall oder Tumult) und den dagegen ergriffenen Massnahmen sowie bei Erdbeben, vulkanischen Eruptionen oder Veränderungen der Atomkernstruktur, es sei denn, der Versicherungsnehmer weise nach, dass der Schaden mit diesen Ereignissen in keinem Zusammenhang steht.

      4.13
      Wird die gemietete Ware beschädigt und ist der Schaden von der Versicherung gedeckt, muss der Kund nur für den Selbstbehalt aufkommen. Dieser beträgt:

      Tagessatz Produkte CHF

      Selbstbehalt CHF

      bis 100.- Tagessatz Produkt

      500.-

      100.01 bis 200.- Tagessatz Produkt

      1000.-

      ab 200.01 Tagessatz Produkt

      2000.-

      4.14
      Ausgenommen davon sind Fälle eines Diebstahls ausserhalb der Schweiz. Hier beträgt der Selbstbehalt 20 % des Warenwerts, mindestens aber CHF 500.00.

      4.15
      Zusätzlich zum Mietpreis hat jeder Kunde ein Depot in bar zu hinterlegen. Dieses Depot wird dem Kunden bei beschädigungsfreier Rückgabe der Mietsachen zurückerstattet und im Schadensfall zur Deckung mit der Selbstbehaltsforderung gegenüber dem Kunden verrechnet. Die Höhe des Depots wird von Photo Vision Zumstein AG vor Vertragsschluss bekanntgegeben.

    • 5. Kurse

      5.1
      Die Kurskosten sind bis spätestens 10 Kalendertage vor dem ersten Kursdatum zu begleichen. Kunden können gebuchte Kurse bis zu 10 Kalendertagevor Kursbeginn kostenlos stornieren. Dazu muss ihre unmissverständliche Abmeldung bis spätestens 10 Kalendertage vor Kursbeginn schriftlich bei der Photo Vision Zumstein AG eingehen. Geht die Abmeldung bis zu 5 Kalendertage vor Kursbeginn bei der Photo Vision Zumstein AG ein, werden dem Kunden 50 % der Kurskosten rückerstattet. Bei späterer Abmeldung oder Absenzen wird keine Kostenrückerstattung gewährt. Es steht dem Kunden frei einen Ersatzteilnehmer aufzubieten.

      5.2
      Photo Vision Zumstein AG behält sich das Recht vor, Kurse abzusagen. In diesem Fall wird das Kursgeld zurückerstattet.

      5.3
      Photo Vision Zumstein AG lehnt jegliche Haftung für die Teilnehmer und deren Eigentum und Besitz während den Kursen ab. Jeder Teilnehmer trägt die eigene Verantwortung. Versicherung ist Sache der Teilnehmer.

    • 6. Fotoreisen

      Generelles

      6.1.1 Vermittelte Leistungen

      Die Buchung der Landleistungen erfolgt über unseren Reisepartner Globetrotter Travel Services. Für die Buchung und Durchführung dieser Leistungen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Globetrotter Travel Services und den lokalen Leistungserbringern. Die Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen der Photo Vision Zumstein AG (PVZ) finden keine Anwendung auf vermittelte Leistungen von Dritten. Dabei gelten die Vertrags- und Transportbedingungen der verantwortlichen Leistungsträger bzw. der jeweiligen Veranstalter.

      6.1.2 Vertragsabschluss

      Der Vertrag zwischen Ihnen und Photo Vision Zumstein AG kommt mit der vorbehaltlosen Bestätigung Ihrer persönlichen Anmeldung resp. Buchung bei Photo Vision Zumstein AG oder Ihrer Buchungsstelle zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag mitsamt den Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen für Sie und Photo Vision Zumstein AG wirksam. Melden Sie weitere Personen an, so stehen Sie für deren Verpflichtungen wie für Ihre eigenen ein, dies betrifft insbesondere die Bezahlung der gebuchten Leistungen.

      6.1.3 Vertragsinhalt und Sonderwünsche

      Die Leistungspflichten von Photo Vision Zumstein AG ergeben sich aus der Reisebestätigung und der entsprechenden Reiseausschreibung. Namentlich genannte Reiseleiter und Fotografen sind nicht von vornherein garantiert. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch, dass ein bestimmter Reiseleiter oder Fotograf die Reise, den Workshop usw. leitet oder durchführt.

      Angaben zu den Tagesprogrammen stehen unter dem Vorbehalt äusserer Umstände, wie Wetterbedingungen usw. Der Fotograf / Reiseleiter wird erforderlichenfalls das Programm umstellen, damit die Teilnehmer möglichst optimale Bedingungen fürs Fotografieren und die übrigen Aktivitäten haben.

      Sonderwünsche sind nur Vertragsinhalt, wenn sie von Photo Vision Zumstein AG vorbehaltlos bestätigt worden sind.

      PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

      6.2.1  Preise

      Die Preise für die Reisearrangements, Workshops usw. sind aus den Ausschreibungsunterlagen bzw. auf der Homepage von Photo Vision Zumstein AG ersichtlich. Sie verstehen sich bei Unterkunft pro Person im Doppelzimmer. Einzelzimmerpreise sowie Flugpreise werden separat aufgelistet.

      6.2.2 Fälligkeit

      Bei einer Buchung wird unmittelbar eine Buchungsbestätigung ausgelöst. Diese ist bindend. Nach Ablauf der Einschreibefrist der Reise wird automatisch eine Rechnung mit einer 10-tägigen Zahlungsfrist ausgelöst. Ausnahmen bilden andere Zahlungsoptionen wie zum Beispiel die Zahlung per Kreditkarte.

      6.2.3 Buchungsgebühren

      Buchen Sie weniger als 40 Tage vor Beginn können zusätzliche Abklärungen notwendig sein und allfällige Gebühren können Ihnen in Rechnung gestellt werden. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Ihre Buchungsstelle zusätzliche Kostenanteile für die Beratung und Reservierung erheben kann.

      6.2.4 Reiseunterlagen

      Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden Ihnen die Reiseunterlagen nach Eingang Ihrer Zahlung des gesamten Rechnungsbetrages ca. 10-14 Tage vor Reisebeginn zugestellt.

      6.2.5 Flüge

      Es gelten die für die jeweilige Buchung geltenden Annullationskosten der Fluggesellschaft.

      6.2.6 Flugtickets / Taxen / Treibstoffzuschläge

      Alle Preise sind unter Vorbehalt. Diese können jederzeit und ohne Vorankündigung ändern und sind erst nach Ausstellung der Tickets garantiert. Preisänderungen vor Ausstellung der Tickets werden weiterverrechnet.

      6.2.7 Namen / Namensänderungen

      Die unter "TeilnehmerInnen" aufgeführten Namen / Geburtsdaten müssen unbedingt mit den Pass- oder ID-Angaben übereinstimmen. Sollte dies nicht der Fall sein, bitten wir um umgehende Mitteilung.
      Zu beachten gilt, dass bei Namensänderungen, durch die Fluggesellschaft Gebühren bis zu 100% des Gesamttarifs anfallen können.

      6.2.8 Gepäck

      Im offerierten Flugpreis sind pro Passagier 1x Handgepäck (gemäss Gepäcklimiten der Fluggesellschaften) plus 1x Freigepäck à 23kg inkludiert.
      Zusätzliches Gepäck muss im Vorfeld angemeldet und extra bezahlt werden.

      Änderung oder Annullierung der Reise

      6.3.1 Allgemeines

      Wenn ein Teilnehmer eine Reise oder einen Workshop absagt resp. annulliert oder eine Änderung / Umbuchung der Buchung wünscht, muss dies Photo Vision Zumstein AG frühzeitig mit Begründung mitgeteilt werden.

      Annullation, Änderungen oder Umbuchungen sind nur gültig, wenn sie Photo Vision Zumstein AG schriftlich (per Einschreibebrief oder Mail) zugestellt werden. Massgebend zur Berechnung des Annullierungs- oder Änderungsdatums ist das Eintreffen der schriftlichen Erklärung bei Photo Vision Zumstein AG. Bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist der nächste Arbeitstag massgebend.

      Änderungen und Umbuchungen werden als Annullierung mit Neuanmeldung behandelt. Entstehen durch die Änderung oder Umbuchung zusätzliche Kosten, werden diese zuzüglich zur Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt.

      6.3.2 Bearbeitungsgebühren

      Bis zu Beginn der Annullierungsfristen (siehe Ziff. 3.3) erheben wir für Annullierung, Änderung oder Umbuchung Ihrer Reise eine Bearbeitungsgebühr von CHF 150.– pro Person, jedoch maximal CHF 200.– pro Auftrag.

      6.3.3  Annullierungskosten Fotoreisen und Fotoworkshops mit Übernachtungen

      Für Annullierung, Änderung oder Umbuchung später als 90 Tage vor dem Abreisedatum, gelten die folgenden Annullierungskosten:

      90 – 70 Tage: zu 50%
      70 – 40 Tage: zu 80%
      40 – 0 Tage:  zu 100%
      Bei Nichterscheinen: zu 100%

      Ausnahmen: 
      Auf Linienflügen, Landleistungen von Drittanbietern usw. können andere Annullierungsbedingungen bestehen.

      Bei einer Stornierung oder Änderung der Buchung mehr als 90 Tage vor Abreise wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von CHF 50.00 erhoben. Zudem gelten für bereits gebuchte Leistungen die Annullierungsbestimmungen der jeweiligen Drittanbieter.

      6.4  REISEABSAGE

      6.4.1  Gründe, die beim Teilnehmer liegen

      Photo Vision Zumstein AG ist berechtigt, eine Anmeldung zurückzuweisen, wenn ein Teilnehmer durch Handlungen oder Unterlassungen dazu Anlass gibt. Nicht bezogene Leistungen werden dem Teilnehmer zurückbezahlt, sofern die Kosten der Photo Vision Zumstein AG nicht von dritter Seite belastet werden (wie z.B. Reservierungskosten). Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers sind ausdrücklich ausgeschlossen. Vorbehalten bleiben Annullierungskosten gemäss Ziff. 3.2 / 3.3  und weitere allfällige Schadenersatzforderungen seitens von Photo Vision Zumstein AG.

      6.4.2 Mindestteilnehmerzahl

      Für alle von Photo Vision Zumstein AG angebotenen Gruppenreisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl, die Sie bei der jeweiligen Ausschreibung finden. Beteiligen sich weniger als die vorgesehenen Mindestteilnehmer, kann Photo Vision Zumstein AG die Reise spätestens drei Wochen vor dem festgelegten Beginn absagen.

      6.4.3 Höhere Gewalt, Streiks

      Bei höherer Gewalt, politischen Unruhen, Streiks, Katastrophen, usw. kann eine Annullation der Reise durch Photo Vision Zumstein AG aus Sicherheitsgründen kurzfristig erfolgen.

      6.4.4 Reiseversicherung

      Für genügenden Versicherungsschutz sind die Reisenden selber verantwortlich. Eine Annullierungskosten-Versicherung ist in den Arrangements nicht eingeschlossen. Sie ist Sache des Teilnehmers und ist obligatorisch.

      Wir empfehlen den Abschluss einer Annullierungskosten- und SOS-Versicherung.

      Die Haftung der Reise-, Transport- und Luftfahrtunternehmen ist beschränkt. Auch führen die Reisen teilweise in abgelegene Regionen. Im Ernstfall können sehr hohe Spital-, Rettungskosten usw. entstehen. Photo Vision Zumstein AG empfiehlt den Teilnehmern deshalb, für einen ergänzenden Versicherungsschutz zu sorgen, wie Reisegepäck-, Fotoausrüstung, Reiseunfall-, oder Krankenversicherung.

      Eine Rückreisekostenversicherung, welche im Notfall eine Evakuation aus einer abgelegenen Region, einen lokalen Spitalaufenthalt und /  oder die Rückreisekosten in die Schweiz oder in ein anderes Land übernimmt, sollte bei allen Reisen abgeschlossen werden.

      Versicherungsprämien werden bei einer allfälligen Annullierung nicht rückerstattet.

      Programmänderungen, Leistungsausfälle während der Reise

      6.5.1 Programmänderungen

      Photo Vision Zumstein AG behält sich das Recht vor, das Programm entsprechend den äusseren Bedingungen anzupassen und umzustellen. Bei dieser Entscheidung stehen die Sicherheit der Teilnehmer und optimale Bedingungen fürs Fotografieren an erster Stelle.

      Sollten während der Reise Leistungsänderungen vorgenommen werden müssen (z.B. aus Gründen oder Ereignissen der Wetterlage), wird Photo Vision Zumstein AG bemüht sein eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen. Sollte die Abhilfe (Ersatzleistung) übermässige Kosten oder unverhältnismässigen Aufwand für Photo Vision Zumstein AG verursachen oder ist der Leistungsausfall usw. auf höhere Gewalt (Force Majeure) zurückzuführen gehen allfällige Zusatzkosten zulasten des Reisenden.

      6.5.2 Sie treten die Reise an, beenden sie aber nicht

      Sollten Sie aus irgendeinem Grund die Reise vorzeitig abbrechen, so kann der Preis für das Reisearrangement nicht zurückerstattet werden. Allfällige Kosten für Rückreise usw. gehen zu Ihren Lasten. Bei Krankheit und Unfall tritt Ihre obligatorische Reiseversicherung in Kraft.

      Haftung von Photo Vision Zumstein AG

      6.6 Haftungsbeschränkung, Haftungsausschlüsse

      6.6.1 Internationale Abkommen

      Enthalten internationale Abkommen oder anwendbare nationale Gesetze Beschränkungen oder Ausschlüsse der Entschädigung bei Schaden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung, kann Photo Vision Zumstein AG auf diese berufen und haftet insoweit nur im Rahmen dieser Abkommen und Gesetze. Internationale Abkommen mit Haftungsbeschränkungen oder Haftungsausschlüssen bestehen insbesondere im Transportwesen (Luftverkehr, Schifffahrt usw.).

      6.6.2 Haftungsausschlüsse

      Photo Vision Zumstein AG haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurückzuführen ist

      a) Auf Versäumnisse oder Handlungen Ihrerseits vor oder während der Reise
      b) Auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist
      c) Auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches Photo Vision Zumstein AG, der Vermittler oder der Dienstleistungsträger nicht vorhersehen oder abwenden konnte. In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht von Photo Vision Zumstein AG ausgeschlossen.

      6.6.3 Personenschäden, Unfälle und Erkrankungen

      Für Personenschäden, Tod, Körperverletzung und Erkrankungen während der Reise, die die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung des Vertrages sind, haftet Photo Vision Zumstein AG sofern die Schäden durch Photo Vision Zumstein AG oder ihre Dienstleistungsträger nachweisbar verschuldet sind.

      6.6.4 Sach- und Vermögensschäden

      Bei Sach- und Vermögensschäden, die aus der Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, ist die Haftung von Photo Vision Zumstein AG auf maximal den zweifachen Arrangementpreis pro Person beschränkt, ausser der Schaden sei absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden; vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimiten und Haftungsausschlüsse in internationalen Abkommen

      6.6.5 Wertgegenstände, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten usw.

      Wir machen Sie ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Sie für die sichere Aufbewahrung von Wertgegenständen, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Foto-, Video- und Kommunikations-Ausrüstungen usw., selber verantwortlich sind. In den Hotels sind Wertgegenstände usw. im Safe aufzubewahren. Sie dürfen diese Gegenstände in keinem Fall im unbewachten oder bei Transfers oder Ausflügen nur von einem Fahrer bewachten Fahrzeug, oder sonst wo unbeaufsichtigt liegen lassen. Bei Diebstahl, Verlust, Beschädigung oder Missbrauch von abhandengekommenen Ausrüstungsgegenständen, Kreditkarten, Diebstahl von Bargeld usw. haften wir nicht.

      6.6.6 Haftungsausschluss bei Safaris

      In Wildschutzgebieten und Tierparks sind Unterkünfte nicht immer eingezäunt und die Tiere können sich frei bewegen. Jeder Reisende ist sich des Risikos bewusst und besucht diese Gebiete auf eigene Gefahr. Es können gegenüber Photo Vision Zumstein AG keine Schadenersatzforderungen gestellt werden. Wir empfehlen daher dringend den Abschluss einer entsprechenden Reiseversicherung.

      6.6.7 Veranstaltungen und Ausflüge während der Reise

      Ausserhalb des vereinbarten Reiseprogramms können unter Umständen während der Reise örtliche Veranstaltungen oder Ausflüge gebucht werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass solche Veranstaltungen und Ausflüge mit Risiken verbunden sind. Es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung, ob Sie an solchen Veranstaltungen und Ausflügen auf Ihr eigenes Risiko teilnehmen. Photo Vision Zumstein AG kann aus diesem Grund für Ausflüge und Veranstaltungen, die Sie direkt am Ferienort buchen, keine Haftung übernehmen. Für von Photo Vision Zumstein AG veranstaltete Ausflüge gelten die Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen.

      6.7 Einreise-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

      6.7.1
      In den Ausschreibungsunterlagen zur Buchung finden Sie die Angaben über Pass- und Einreisevorschriften. Diese Angaben gelten in der Regel für Schweizer Bürger. Bürger anderer Staaten geben bitte Ihre Nationalität bei der Buchung bekannt, damit Photo Vision Zumstein AG oder die Buchungsstelle Sie über die entsprechenden Vorschriften orientieren kann.

      6.7.2
      Wenn zusätzliche Reisedokumente ausgestellt oder verlängert oder Visa eingeholt werden müssen, sind Sie dafür selber verantwortlich.  Sollte ein Reisedokument nicht erhältlich sein oder wird es zu spät ausgestellt und Sie müssen die Reise absagen, gelten die Annullierungsbestimmungen.

      6.7.3
      Die Reisenden sind selber für die Einhaltung der Einreise-, Gesundheits-, Zoll- und Devisenvorschriften verantwortlich. Überprüfen Sie vor der Abreise, ob Sie alle notwendigen Dokumente auf sich tragen.

      6.7.4
      Es wird dringend empfohlen, dass der Reisende zu Impfungen, Gesundheitsbestimmungen und Gesundheitsvorsorge den Rat eines Tropeninstitutes und/oder Hausarztes einholt.

      6.7.5
      Photo Vision Zumstein AG macht Sie darauf aufmerksam, dass Sie bei einer allfälligen Einreiseverweigerung die Rückreisekosten zu übernehmen haben. Gleichfalls weist Sie Photo Vision Zumstein AG ausdrücklich auf die gesetzlichen Folgen der Einfuhr verbotener Ware hin.
      Mit der Bezahlung der Reise gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Photo Vision Zumstein AG sowie die Reisebestimmungen unseres Reisepartners Globetrotter Travel Services als anerkannt.

    • 7. Fotografie-Dienstleistungen & Studiotermine

      7.1
      Photo Vision Zumstein AG bietet verschiedene Fotografie-Dienstleistungen für Privat- und Geschäftskunden an.

      7.2
      Privatkunden können gebuchte Fototermine bis zu 24 Stunden und Geschäftskunden bis zu 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenlos stornieren. Bei späteren Absagen oder Absenzen werden die gebuchten Leistungen in Rechnung gestellt.

      7.3
      Sofern nicht schriftlich explizit abweichend vereinbart, erhält der Kunde die vereinbarte Anzahl Bilder mit Optimierung gemäss Angebot, in digitaler- und/oder ausgedruckter Form.

      7.4
      Bilddaten sind, sofern nicht anders vereinbart, nicht im Fotografenhonorar enthalten. Optimierte und bezahlte Bilddaten die von Photo Vision Zumstein AG an den Kunden übergeben worden sind, können von privaten Kunden für private Zwecke verwendet werden. Für eine kommerzielle Nutzung ist eine zusätzliche kostenpflichtige Lizenzvereinbarung mit der Photo Vision Zumstein AG abzuschliessen.

      7.5
      Für gewerbliche Kunden werden die Nutzungsrechte individuell festgelegt.

      7.6
      Unbearbeitete Rohdaten sind in den Shooting Preisen nicht enthalten und werden aus Qualitätsgründen nicht abgegeben.

    • 8. Preise

      8.1
      Die Preise der Produkte und Dienstleistungen der Photo Vision Zumstein AG verstehen sich, sofern nicht anders gekennzeichnet in Schweizer Franken, inklusive Mehrwertsteuer und allfälligen vorgezogenen Recyclinggebühren (vRG).

      8.2
      Nebenkosten wie Beträge für Verpackung, Versand und Kosten für die Zahlungsabwicklung (Post-, Bank- und Kreditkartengebühren) sind in den Preisen nicht enthalten und werden je nach Zahlungsart und Gesamtsumme der Bestellung in Rechnung gestellt.

      8.3
      Die Preise für Reisearrangements, Kurse, Workshops usw. sind aus den Ausschreibungsunterlagen bzw. auf der Homepage von Photo Vision Zumstein AG ersichtlich. Sie verstehen sich bei Unterkunft pro Person im Doppelzimmer. Einzelzimmerpreise sowie Flugpreise werden separat aufgelistet.

    • 9. Zahlungskonditionen

      9.1
      Dem Kunden stehen die bei der Bestellung angegebenen Zahlungskonditionen zur Verfügung. In der Regel sind dies Barzahlung an einem Standort von Photo Vision Zumstein AG, Vorausbezahlung und/oder diverse gängige Debit- und Kreditkarten.

      9.2
      Wenn nicht anders vereinbart, sind die Produkte und Dienstleistungen vor der Auslieferung durch die Photo Vision Zumstein AG zahlbar.

      9.3
      Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Photo Vision Zumstein AG ohne weiteres berechtigt, alle weiteren Lieferungen an den Kunden einzustellen, bis die Forderungen erfüllt sind. Alle Folgen, welche sich aus einer solchen Liefereinstellung ergeben, gehen zu Lasten des Kunden.

    • 10. Kauf auf Rechnung mit Teilzahlungsoption

      10.1 Klarna
      Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedinungen von Klarna: https://www.klarna.com/ch/agb/

    • 11. Verrechnungen & Retentionsrecht

      11.1
      Der Kunde ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen der Photo Vision Zumstein AG zu verrechnen.

      11.2
      Jegliches Retentions- oder Rückbehalterecht des Kunden ist vollumfänglich wegbedungen.

    • 12. Haftung

      12.1
      Die Haftung richtet sich nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. Allerdings haften die Photo Vision Zumstein AG bzw. der Händler in keinem Fall für (i) leichte Fahrlässigkeit, (ii) indirekte und mittelbare Schäden und Folgeschäden und entgangenen Gewinn, (iii) nicht realisierte Einsparungen, (iv) Schäden aus Lieferverzug sowie (v) jegliche Handlungen und Unterlassungen der Hilfspersonen von Photo Vision Zumstein AG oder einem Händler, sei dies vertraglich oder ausservertraglich. Entsprechend hat der Kunde keine Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht am Produkt selbst entstanden sind, wie Produktionsausfall, Nutzungs- oder Datenverlust sowie Verlust von Aufträgen.

      12.2
      Photo Vision Zumstein AG bzw. der Händler haften im Übrigen nicht für Schäden, die auf eine der folgenden Ursachen zurückzuführen sind:

      • unsachgemässe, vertragswidrige oder widerrechtliche Lagerung, Einstellung oder Benutzung der Produkte
      • Einsatz inkompatibler Ersatz- oder Zubehörteile (z.B. Stromversorgung)
      • unterlassene Wartung und/oder unsachgemässe Abänderung oder Reparatur der Produkte durch die Kundschaft oder einen Dritten
      • höhere Gewalt, insbesondere Elementar-, Feuchtigkeits-, Sturz- und Schlagschäden usw., welche nicht durch die Photo Vision Zumstein AG zu vertreten sind, und behördliche Anordnungen.
      • für Mängel, Leistungsverzug und Schäden, welche bei der Ausführung von Dienstleistern entstehen (z.B. Installationen vor Ort), haftet der mit der Ausführung beauftragte Dienstleister.

      12.3
      Die Haftung ist auf den Preis der jeweiligen Lieferung oder Dienstleistung beschränkt.

    • 13. Gerichtsstand

      Die Rechtsbeziehungen zwischen Photo Vision Zumstein AG und dem Kunden unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht. Soweit keine zwingenden gesetzlichen Gerichtsstände vorgehen, ist für alle Streitigkeiten zwischen den Kunden und Photo Vision Zumstein AG ausschliesslich das sachlich zuständige Gericht der Stadt Bern zuständig.

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