Reise- und Annullationsbestimmungen
Bitte beachten sie die Allgemeinen Geschäftsbedinungen welche die Grundlage für den Kaufvertrag bilden.
Reise- und Annullationsbestimmungen
1.GENERELLES
1.1 Vermittelte Leistungen
Die Buchung der Landleistungen erfolgt über unseren Reisepartner Globetrotter Travel Services. Für die Buchung und Durchführung dieser Leistungen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Globetrotter Travel Services und den lokalen Leistungserbringern. Die Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen der Photo Vision Zumstein AG (PVZ) finden keine Anwendung auf vermittelte Leistungen von Dritten. Dabei gelten die Vertrags- und Transportbedingungen der verantwortlichen Leistungsträger bzw. der jeweiligen Veranstalter.
1.2 Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen Ihnen und Photo Vision Zumstein AG kommt mit der vorbehaltlosen Bestätigung Ihrer persönlichen Anmeldung resp. Buchung bei Photo Vision Zumstein AG oder Ihrer Buchungsstelle zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag mitsamt den Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen für Sie und Photo Vision Zumstein AG wirksam. Melden Sie weitere Personen an, so stehen Sie für deren Verpflichtungen wie für Ihre eigenen ein, dies betrifft insbesondere die Bezahlung der gebuchten Leistungen.
1.3 Vertragsinhalt und Sonderwünsche
Die Leistungspflichten von Photo Vision Zumstein AG ergeben sich aus der Reisebestätigung und der entsprechenden Reiseausschreibung. Namentlich genannte Reiseleiter und Fotografen sind nicht von vornherein garantiert. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch, dass ein bestimmter Reiseleiter oder Fotograf die Reise, den Workshop usw. leitet oder durchführt.
Angaben zu den Tagesprogrammen stehen unter dem Vorbehalt äusserer Umstände, wie Wetterbedingungen usw. Der Fotograf / Reiseleiter wird erforderlichenfalls das Programm umstellen, damit die Teilnehmer möglichst optimale Bedingungen fürs Fotografieren und die übrigen Aktivitäten haben.
Sonderwünsche sind nur Vertragsinhalt, wenn sie von Photo Vision Zumstein AG vorbehaltlos bestätigt worden sind.
2. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
2.1 Preise
Die Preise für die Reisearrangements, Workshops usw. sind aus den Ausschreibungsunterlagen bzw. auf der Homepage von Photo Vision Zumstein AG ersichtlich. Sie verstehen sich bei Unterkunft pro Person im Doppelzimmer. Einzelzimmerpreise sowie Flugpreise werden separat aufgelistet.
2.2 Fälligkeit
Bei einer Buchung wird unmittelbar eine Buchungsbestätigung ausgelöst. Diese ist bindend. Nach Ablauf der Einschreibefrist der Reise wird automatisch eine Rechnung mit einer 10-tägigen Zahlungsfrist ausgelöst. Ausnahmen bilden andere Zahlungsoptionen wie zum Beispiel die Zahlung per Kreditkarte.
2.3 Buchungsgebühren
Buchen Sie weniger als 40 Tage vor Beginn können zusätzliche Abklärungen notwendig sein und allfällige Gebühren können Ihnen in Rechnung gestellt werden. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Ihre Buchungsstelle zusätzliche Kostenanteile für die Beratung und Reservierung erheben kann.
2.4 Reiseunterlagen
Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden Ihnen die Reiseunterlagen nach Eingang Ihrer Zahlung des gesamten Rechnungsbetrages ca. 10-14 Tage vor Reisebeginn zugestellt.
2.5 Flüge
Es gelten die für die jeweilige Buchung geltenden Annullationskosten der Fluggesellschaft.
2.6 Flugtickets / Taxen / Treibstoffzuschläge
Alle Preise sind unter Vorbehalt. Diese können jederzeit und ohne Vorankündigung ändern und sind erst nach Ausstellung der Tickets garantiert. Preisänderungen vor Ausstellung der Tickets werden weiterverrechnet.
2.7 Namen / Namensänderungen
Die unter "TeilnehmerInnen" aufgeführten Namen / Geburtsdaten müssen unbedingt mit den Pass- oder ID-Angaben übereinstimmen. Sollte dies nicht der Fall sein, bitten wir um umgehende Mitteilung.
Zu beachten gilt, dass bei Namensänderungen, durch die Fluggesellschaft Gebühren bis zu 100% des Gesamttarifs anfallen können.
2.8 Gepäck
Im offerierten Flugpreis sind pro Passagier 1x Handgepäck (gemäss Gepäcklimiten der Fluggesellschaften) plus 1x Freigepäck à 23kg inkludiert.
Zusätzliches Gepäck muss im Vorfeld angemeldet und extra bezahlt werden.
3. Änderung oder Annullierung der Reise
3.1 Allgemeines
Wenn ein Teilnehmer eine Reise oder einen Workshop absagt resp. annulliert oder eine Änderung / Umbuchung der Buchung wünscht, muss dies Photo Vision Zumstein AG frühzeitig mit Begründung mitgeteilt werden.
Annullation, Änderungen oder Umbuchungen sind nur gültig, wenn sie Photo Vision Zumstein AG schriftlich (per Einschreibebrief oder Mail) zugestellt werden. Massgebend zur Berechnung des Annullierungs- oder Änderungsdatums ist das Eintreffen der schriftlichen Erklärung bei Photo Vision Zumstein AG. Bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist der nächste Arbeitstag massgebend.
Änderungen und Umbuchungen werden als Annullierung mit Neuanmeldung behandelt. Entstehen durch die Änderung oder Umbuchung zusätzliche Kosten, werden diese zuzüglich zur Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt.
3.2 Bearbeitungsgebühren
Bis zu Beginn der Annullierungsfristen (siehe Ziff. 3.3) erheben wir für Annullierung, Änderung oder Umbuchung Ihrer Reise eine Bearbeitungsgebühr von CHF 150.– pro Person, jedoch maximal CHF 200.– pro Auftrag.
3.3 Annullierungskosten Fotoreisen und Fotoworkshops mit Übernachtungen
Für Annullierung, Änderung oder Umbuchung später als 90 Tage vor dem Abreisedatum, gelten die folgenden Annullierungskosten:
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90 – 70 Tage: zu 50%
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70 – 40 Tage: zu 80%
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40 – 0 Tage: zu 100%
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Bei Nichterscheinen: zu 100%
Ausnahmen:
Auf Linienflügen, Landleistungen von Drittanbietern usw. können andere Annullierungsbedingungen bestehen.
Bei einer Stornierung oder Änderung der Buchung mehr als 90 Tage vor Abreise wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von CHF 50.00 erhoben. Zudem gelten für bereits gebuchte Leistungen die Annullierungsbestimmungen der jeweiligen Drittanbieter.
4. REISEABSAGE
4.1 Gründe, die beim Teilnehmer liegen
Photo Vision Zumstein AG ist berechtigt, eine Anmeldung zurückzuweisen, wenn ein Teilnehmer durch Handlungen oder Unterlassungen dazu Anlass gibt. Nicht bezogene Leistungen werden dem Teilnehmer zurückbezahlt, sofern die Kosten der Photo Vision Zumstein AG nicht von dritter Seite belastet werden (wie z.B. Reservierungskosten). Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers sind ausdrücklich ausgeschlossen. Vorbehalten bleiben Annullierungskosten gemäss Ziff. 3.2 / 3.3 und weitere allfällige Schadenersatzforderungen seitens von Photo Vision Zumstein AG.
4.2 Mindestteilnehmerzahl
Für alle von Photo Vision Zumstein AG angebotenen Gruppenreisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl, die Sie bei der jeweiligen Ausschreibung finden. Beteiligen sich weniger als die vorgesehenen Mindestteilnehmer, kann Photo Vision Zumstein AG die Reise spätestens drei Wochen vor dem festgelegten Beginn absagen.
4.3 Höhere Gewalt, Streiks
Bei höherer Gewalt, politischen Unruhen, Streiks, Katastrophen, usw. kann eine Annullation der Reise durch Photo Vision Zumstein AG aus Sicherheitsgründen kurzfristig erfolgen.
4.4 Reiseversicherung
Für genügenden Versicherungsschutz sind die Reisenden selber verantwortlich. Eine Annullierungskosten-Versicherung ist in den Arrangements nicht eingeschlossen. Sie ist Sache des Teilnehmers und ist obligatorisch.
Wir empfehlen den Abschluss einer Annullierungskosten- und SOS-Versicherung.
Die Haftung der Reise-, Transport- und Luftfahrtunternehmen ist beschränkt. Auch führen die Reisen teilweise in abgelegene Regionen. Im Ernstfall können sehr hohe Spital-, Rettungskosten usw. entstehen. Photo Vision Zumstein AG empfiehlt den Teilnehmern deshalb, für einen ergänzenden Versicherungsschutz zu sorgen, wie Reisegepäck-, Fotoausrüstung, Reiseunfall-, oder Krankenversicherung.
Eine Rückreisekostenversicherung, welche im Notfall eine Evakuation aus einer abgelegenen Region, einen lokalen Spitalaufenthalt und / oder die Rückreisekosten in die Schweiz oder in ein anderes Land übernimmt, sollte bei allen Reisen abgeschlossen werden.
Versicherungsprämien werden bei einer allfälligen Annullierung nicht rückerstattet.
5. Programmänderungen, Leistungsausfälle während der Reise
5.1 Programmänderungen
Photo Vision Zumstein AG behält sich das Recht vor, das Programm entsprechend den äusseren Bedingungen anzupassen und umzustellen. Bei dieser Entscheidung stehen die Sicherheit der Teilnehmer und optimale Bedingungen fürs Fotografieren an erster Stelle.
Sollten während der Reise Leistungsänderungen vorgenommen werden müssen (z.B. aus Gründen oder Ereignissen der Wetterlage), wird Photo Vision Zumstein AG bemüht sein eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen. Sollte die Abhilfe (Ersatzleistung) übermässige Kosten oder unverhältnismässigen Aufwand für Photo Vision Zumstein AG verursachen oder ist der Leistungsausfall usw. auf höhere Gewalt (Force Majeure) zurückzuführen gehen allfällige Zusatzkosten zulasten des Reisenden.
5.2 Sie treten die Reise an, beenden sie aber nicht
Sollten Sie aus irgendeinem Grund die Reise vorzeitig abbrechen, so kann der Preis für das Reisearrangement nicht zurückerstattet werden. Allfällige Kosten für Rückreise usw. gehen zu Ihren Lasten.
Bei Krankheit und Unfall tritt Ihre obligatorische Reiseversicherung in Kraft.
6. Haftung von Photo Vision Zumstein AG
6.1 Haftungsbeschränkung, Haftungsausschlüsse
6.1.1 Internationale Abkommen
Enthalten internationale Abkommen oder anwendbare nationale Gesetze Beschränkungen oder Ausschlüsse der Entschädigung bei Schaden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung, kann Photo Vision Zumstein AG auf diese berufen und haftet insoweit nur im Rahmen dieser Abkommen und Gesetze. Internationale Abkommen mit Haftungsbeschränkungen oder Haftungsausschlüssen bestehen insbesondere im Transportwesen (Luftverkehr, Schifffahrt usw.).
6.1.2 Haftungsausschlüsse
Photo Vision Zumstein AG haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurückzuführen ist
a) Auf Versäumnisse oder Handlungen Ihrerseits vor oder während der Reise
b) Auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist
c) Auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches Photo Vision Zumstein AG, der Vermittler oder der Dienstleistungsträger nicht vorhersehen oder abwenden konnte
In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht von Photo Vision Zumstein AG ausgeschlossen.
6.1.3 Personenschäden, Unfälle und Erkrankungen
Für Personenschäden, Tod, Körperverletzung und Erkrankungen während der Reise, die die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung des Vertrages sind, haftet Photo Vision Zumstein AG sofern die Schäden durch Photo Vision Zumstein AG oder ihre Dienstleistungsträger nachweisbar verschuldet sind.
6.1.4 Sach- und Vermögensschäden
Bei Sach- und Vermögensschäden, die aus der Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, ist die Haftung von Photo Vision Zumstein AG auf maximal den zweifachen Arrangementpreis pro Person beschränkt, ausser der Schaden sei absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden; vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimiten und Haftungsausschlüsse in internationalen Abkommen
6.1.5 Wertgegenstände, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten usw.
Wir machen Sie ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Sie für die sichere Aufbewahrung von Wertgegenständen, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Foto-, Video- und Kommunikations-Ausrüstungen usw., selber verantwortlich sind. In den Hotels sind Wertgegenstände usw. im Safe aufzubewahren. Sie dürfen diese Gegenstände in keinem Fall im unbewachten oder bei Transfers oder Ausflügen nur von einem Fahrer bewachten Fahrzeug, oder sonst wo unbeaufsichtigt liegen lassen. Bei Diebstahl, Verlust, Beschädigung oder Missbrauch von abhandengekommenen Ausrüstungsgegenständen, Kreditkarten, Diebstahl von Bargeld usw. haften wir nicht.
6.1.6 Haftungsausschluss bei Safaris
In Wildschutzgebieten und Tierparks sind Unterkünfte nicht immer eingezäunt und die Tiere können sich frei bewegen. Jeder Reisende ist sich des Risikos bewusst und besucht diese Gebiete auf eigene Gefahr. Es können gegenüber Photo Vision Zumstein AG keine Schadenersatzforderungen gestellt werden. Wir empfehlen daher dringend den Abschluss einer entsprechenden Reiseversicherung.
6.1.7 Veranstaltungen und Ausflüge während der Reise
Ausserhalb des vereinbarten Reiseprogramms können unter Umständen während der Reise örtliche Veranstaltungen oder Ausflüge gebucht werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass solche Veranstaltungen und Ausflüge mit Risiken verbunden sind. Es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung, ob Sie an solchen Veranstaltungen und Ausflügen auf Ihr eigenes Risiko teilnehmen. Photo Vision Zumstein AG kann aus diesem Grund für Ausflüge und Veranstaltungen, die Sie direkt am Ferienort buchen, keine Haftung übernehmen. Für von Photo Vision Zumstein AG veranstaltete Ausflüge gelten die Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen.
7. Einreise-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
7.1 In den Ausschreibungsunterlagen zur Buchung finden Sie die Angaben über Pass- und Einreisevorschriften. Diese Angaben gelten in der Regel für Schweizer Bürger. Bürger anderer Staaten geben bitte Ihre Nationalität bei der Buchung bekannt, damit Photo Vision Zumstein AG oder die Buchungsstelle Sie über die entsprechenden Vorschriften orientieren kann.
7.2 Wenn zusätzliche Reisedokumente ausgestellt oder verlängert oder Visa eingeholt werden müssen, sind Sie dafür selber verantwortlich. Sollte ein Reisedokument nicht erhältlich sein oder wird es zu spät ausgestellt und Sie müssen die Reise absagen, gelten die Annullierungsbestimmungen.
7.3 Die Reisenden sind selber für die Einhaltung der Einreise-, Gesundheits-, Zoll- und Devisenvorschriften verantwortlich. Überprüfen Sie vor der Abreise, ob Sie alle notwendigen Dokumente auf sich tragen.
7.4 Es wird dringend empfohlen, dass der Reisende zu Impfungen, Gesundheitsbestimmungen und Gesundheitsvorsorge den Rat eines Tropeninstitutes und/oder Hausarztes einholt.
7.5 Photo Vision Zumstein AG macht Sie darauf aufmerksam, dass Sie bei einer allfälligen Einreiseverweigerung die Rückreisekosten zu übernehmen haben. Gleichfalls weist Sie Photo Vision Zumstein AG ausdrücklich auf die gesetzlichen Folgen der Einfuhr verbotener Ware hin
Mit der Bezahlung der Reise gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Photo Vision Zumstein AG sowie die Reisebestimmungen unseres Reisepartners Globetrotter Travel Services als anerkannt.