Allgemeine Geschäftsbedingungen der Photo Vision Zumstein AG

Die Photo Vision Zumstein AG, Casinoplatz 8, 3011 Bern, offeriert als Fachhändlerin und Wiederverkäuferin im Unterhaltungselektronik- und Astronomiebereich, sowie als Dienstleister im Bereich Foto und Film, ein breites Angebot an Produkten und Dienstleistungen sowie Vermietung, Kursen, Reisen und Schulungen.

 

1. Vertragsabschluss
1.1.         Die Bestellung von Produkten oder Buchung von Dienstleistungen der Photo Vision Zumstein AG durch den Kunden per Telefon, Brief, E-Mail, Onlinekanäle wie den Webshop, persönlicher Anmeldung resp. Buchung, ihrer Buchungsstelle oder über andere Kommunikationsmittel stellt ein für den Kunden verbindlichen Antrag zum Vertragsschluss dar.

1.2.         Die Photo Vision Zumstein AG prüft den Antrag des Kunden so rasch wie es der Geschäftsgang erlaubt und bestätigt dem Kunden den Antrag schriftlich, womit der Vertrag zustande kommt. Gibt die Photo Vision Zumstein AG innert 10 Kalendertagen nach dem Antrag des Kunden, keine an den Kunden adressierte schriftliche Bestätigung ab, wird der Kunde von seinem Antrag frei. Geht beim Kunden eine nach dieser Frist abgegebene Bestätigung von Photo Vision Zumstein AG ein, akzeptiert der Kunde den Vertrag gemäss dieser Bestätigung, sofern er Photo Vision Zumstein AG nicht innert 3 Kalendertage schriftlich mitteilt, dass er den Vertrag nicht akzeptiert.

1.3.         Nach Vertragsschluss vom Kunden gewünschte Bestellungsänderungen oder Annullierungen sind nur gültig, wenn sie durch die Photo Vision Zumstein AG schriftlich bestätigt werden. Im Falle einer Annullierung oder Bestelländerung können dadurch entstehende Kosten dem Kunden belastet werden.

1.4.         Melden Kunden zusätzliche Personen für Dienstleistungen an, im Speziellen für Kurse und Reisen, so stehen diese für deren Verpflichtungen und für ihre eigenen ein, dies betrifft insbesondere die Bezahlung der gebuchten Leistungen.

 

2. Warenkauf
Lieferung und Übergang von Nutzen und Gefahr

2.1.         Die von der Photo Vision Zumstein AG angegebenen Liefertermine sind nur als Richtwerte zu betrachten. Verzögert sich eine Lieferung um mehrere Tage vom angegebenen Liefertermin, teilt dies die Photo Vision Zumstein AG dem Kunden so bald als möglich mit, unter Angabe des neuen zu erwartenden Liefertermins. Kann Photo Vision Zumstein AG auch bis zu diesem neuen Liefertermin die Bestellung nicht erfüllen oder ist es für Photo Vision Zumstein AG nicht möglich einen Liefertermin zu bestimmen, kann der Kunde von der entsprechenden Bestellung zurücktreten, sofern er der Photo Vision Zumstein AG schriftlich eine angemessene weitere Nachfrist von mindestens 10 Kalendertagen setzten und diese ungenutzt verstreicht. Bei einem solchen Rücktritt erstattet Photo Vision Zumstein AG dem Kunden bereits bezahlte Beträge zurück. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

2.2.         Die Photo Vision Zumstein AG ist zur Teillieferung berechtigt.

2.3.         Mit der Übergabe der Produkte an die Transportfirma gehen Nutzen und Gefahr auf den Kunden über. Photo Vision Zumstein AG hat eine Transportversicherung abgeschlossen, die Schäden bis maximal CHF 5‘000.00 deckt. Werden die Waren durch den Transport beschädigt, hat der Kunde dies zu dokumentieren und unverzüglich, spätestens innert 3 Kalendertagen an Photo Vision Zumstein AG zu melden. Werden die Schäden von der Transportversicherung gedeckt, wird der Kunde im entsprechenden Umfang von seiner Zahlungspflicht befreit. Soll eine weitergehende Transportversicherung abgeschlossen werden, hat der Kunde dies vor der Bestellung mit Photo Vision Zumstein AG abzusprechen.

Annahme

2.4.         Der Kunde ist verpflichtet die Waren zum vereinbarten Liefertermin am angegebenen Lieferort in Empfang zu nehmen. Nimmt der Kunde die vereinbarungsgemäss ausgelieferte Ware nicht entgegen und wird die Ware an Photo Vision Zumstein AG ohne Wertverlust retourniert, kann Photo Vision Zumstein AG vom Vertrag zurücktreten und dem Kunden die Lieferkosten und eine Umtriebsentschädigung von 20 % des Bestellwerts, mindestens aber CHF 100.00 belasten. Wird die Ware mit Wertverlust retourniert, kann Photo Vision Zumstein AG am Vertrag festhalten oder zusätzlich zur Umtriebsentschädigung den Minderwert in Rechnung stellen.

Gewährleistung

2.5         Die Publikation von Spezifikationen, Preisen und Lieferumfang etc. seitens der Verkäuferin, erfolgt ohne Gewähr. Massgebend ist die aktuelle Ausführung und der aktuelle Lieferumfang des Herstellers der Produkte zum Zeitpunkt der Auslieferung an die Photo Vision Zumstein AG, diese haftet nicht für Schäden, die aus der Veränderung der Spezifikationen und der technischen Angaben entstehen.

2.6         Die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen werden vollumfänglich wegbedungen. Photo Vision Zumstein AG übernimmt während zwei Jahr nach der Übergabe der Ware an den Kunden die Gewährleistung für Mängelfreiheit und Funktionsfähigkeit der Waren. Diese Gewährleistungsdauer läuft ungeachtet der Erbringung von Gewährleistungsleistungen und endet in jedem Fall zwei Jahre nach der erstmaligen Übergabe der Ware.

2.7         Verschleissteile wie insbesondere Batterien, Akkus, Netzkabel, Adapter, Leuchtmittel sowie Softwareprobleme sind sowohl von Foto Vision Zumstein AG als auch vom Händler von der Garantie ausgenommen. Im Übrigen gelten die Haftungsausschlüsse gemäss Ziffer 11.

2.8       Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Produkte und Leistungen nach Erhalt auf deren Vollständigkeit, Unversehrtheit und Richtigkeit zu prüfen und Mängel und Beanstandungen innert 5 Kalendertagen ab Erhalt der Photo Vision Zumstein AG schriftlich zu melden.

2.9       Treten zu einem späteren Zeitpunkt Mängel auf, die im Zeitpunkt der Übergabe der Ware nicht erkennbar waren, sind diese Mängel innert 3 Kalendertagen schriftlich bei der Photo Vision Zumstein AG zu rügen.

2.10       Wurde das Produkt durch den Kunden unsachgemäss, insbesondere mit falschen Einstellungen und/oder inkompatiblen Ersatz- oder Zubehörteilen benutzt oder mangelhalft gewartet oder unfachmännisch repariert oder weist das Produkt Feuchtigkeits-, Sturz-, Hitze- und/oder Schlagschäden auf, entfallen jegliche Gewährleistungsansprüche gegenüber der Photo Vision Zumstein AG.

2.11       Photo Vision Zumstein AG kann wählen, ob sie die Reparatur der mangelhaften Produkte übernehmen will, die Ware zurücknimmt und ein gleichwertiges (neues, neuwertiges oder gebrauchtes) Ersatzprodukt liefert oder den Kaufpreis zurückerstattet oder bei untergeordneten Mängel, welche den Verwendungszweck der Produkte höchstens unwesentlich beeinflussen, dem Kunden den Minderwert ersetzt.

Gewährleistung für Occasionen

2.12       Für sämtliche Waren, die in der Kategorie „Occasionen“ angeboten werden, werden jegliche Gewährleistungs- und Garantieansprüche ausgeschlossen. Diese Produkte können in der jeweiligen Filiale vor dem Kauf besichtigt und geprüft werden.

2.13       Es gelten ebenfalls die Haftungsausschlüsse gemäss Ziffer 11.

Eigentumsvorbehalt

2.14       Bis zur vollständigen Bezahlung verbleibt das Eigentum der Produkte bei Photo Vision Zumstein AG. Photo Vision Zumstein AG ist berechtigt entsprechende Einträge im Eigentumsvorbehaltsregister vorzunehmen. Der Kunde verpflichtet sich, auf Verlangen der Photo Vision Zumstein AG sein schriftliches Einverständnis zur Eintragung eines Eigentumsvorbehaltes in allen für die Eintragung wesentlichen Punkten zu geben. Bis zum Eigentumsübergang auf den Kunden ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung von Photo Vision Zumstein AG nicht zulässig.

 

3. Miete
Vorauszahlungspflicht und vorgängige Stornierungsmöglichkeit

3.1.       Die Kosten für die Miete, inklusive Versicherungspauschale und Depot sind direkt bei Mietbeginn und vor Materialabgabe in bar zu begleichen, ansonsten kann Photo Vision Zumstein AG ohne weiteres vom Vertrag zurücktreten.

3.2.       Kunden können vereinbarte Mieten bis zu 10 Kalendertage vor Mietbeginn kostenlos stornieren. Dazu muss ihre unmissverständliche Stornierungserklärung bis spätestens 10 Kalendertage vor Mietbeginn schriftlich bei der Photo Vision Zumstein AG eingehen. Geht die Stornierung bis zu 3 Kalendertage vor Mietbeginn bei der Photo Vision Zumstein AG ein, werden dem Kunden 50 % der Mietkosten zurückerstattet. Bei späterer Stornierung oder Nichtinanspruchnahme wird keine Kostenrückerstattung gewährt.

3.3.       Kann die Mietware nicht ausgeliefert werden, bemüht sich Photo Vision Zumstein AG um Ersatz. Ist dies nicht möglich kann Photo Vision Zumstein AG vom Vertrag zurücktreten. Die Geltendmachung von Schadenersatzpflichten durch den Mieter ist ausgeschlossen.

Mietsache

3.4.       Das Eigentum sämtlicher Mietsachen verbleibt während der ganzen Mietdauer bei der Photo Vision Zumstein AG. Jede Überlassung der Mietsache oder Teilen davon an Dritte ist unzulässig und führt zur sofortigen Rückgabepflicht der Mietsache an Photo Vision Zumstein AG. Jegliche Abänderungen der Mietsachen sind zu unterlassen und führen zu finanziellen Schadenersatzpflichten.

3.5.       Der Mieter ist dafür verantwortlich, über das notwendige Fachwissen für die Inbetriebnahme und Verwendung der gemieteten Gegenstände zu verfügen.

Übergabe und Rückgabe der Mietsache

3.6.      Der Kunde übernimmt die gemietete Ware am vereinbarten Standort zum vereinbarten Zeitpunkt von der Photo Vision Zumstein AG. Bei der Übernahme prüft der Kunde die Waren auf Vollständigkeit und Mängel und bringt allfällige Beanstandungen direkt vor. In den Mietkosten ist die zur Verfügung Stellung von Akkus und Batterien im Mietpreis inbegriffen.

3.7.       Der Mieter ist für die Rückgabe der Ware in gereinigtem Zustand spätestens mit Ablauf der Mietdauer an Photo Vision Zumstein AG verantwortlich. Über Verzögerungen bei der Rückgabe ist Photo Vision Zumstein AG umgehend zu unterrichten. Entfallen Photo Vision Zumstein AG durch die Verzögerung Folgemieterlöse, wird der Kunde ersatzpflichtig. In jedem Fall werden für die Benutzung, welche die vereinbarte Mietdauer übersteigt, die üblichen Kosten zusätzlich in Rechnung gestellt.

3.8.       Über allfällige Verluste und Beschädigungen ist Photo Vision Zumstein AG spätestens bei der Rückgabe detailliert zu informieren.

3.9.       Wird ein Produkt an Photo Vision Zumstein AG zurückgegeben, ist der Kunde dafür verantwortlich, dass sich darauf keine persönlichen Daten befinden und nimmt zur Kenntnis, dass Photo Vision Zumstein AG nicht überprüft, ob sämtliche persönliche Daten entfernt worden sind und/oder ob sich diese durch bestimmte technische Massnahmen wiederherstellen lassen. Das Risiko des Zugriffs künftiger Mieter auf noch gespeicherte Daten, trägt ausschliesslich der Kunde.

Versicherung

3.10.       Photo Vision Zumstein AG hat eine weltweite Versicherung für die Mietsachen abgeschlossen. Die vermietete Ware ist zugunsten des Mieters gegen eine Vielzahl von Schäden versichert. Für die Versicherung hat der Mieter eine Pauschale zu zahlen, die sich nach den Mietkosten bemisst:

Mietkosten in CHF Versicherungspauschale CHF
Bis 50.00 
50.01 - 100.00
100.01 - 200.00
200.01 - 300.00
300.01 - 400.00
400.01 - 500.00
500.01 - 600.00
600.01 - 700.00
700.01 - 800.00
800.01 - 900.00
900.01 – 1‘000.00
1‘000.01 – 1‘500.00
1‘500.01 – 2‘000.00
2‘000.01 – 2‘500.00
2‘500.01 – 3‘000.00
3‘000.01 – 3‘500.00
ab 3‘500.01
0.–
5.–
10.–
15.–
20.–
25.–
30.–
35.–
40.–
45.–
50.–
75.–
100.– 
125.– 
150.– 
175.–
200.–

 

3.11.       Durch die Versicherung sind Schäden durch unvorhergesehene und plötzlich eintretende Beschädigungen, Zerstörungen und Verluste gedeckt. Insbesondere Schäden als Folge von:

  • falscher Bedienung, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, vorsätzlich schädigenden Handlungen betriebsfremder oder betriebseigener Personen;
    Zusammenstossen, Anprallen, Um- oder Abstürzen, Einsinken;
    Konstruktions-, Material- oder Fabrikationsfehlern;
    Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung;
    Fremdkörpern;
    Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen;
    Wasser- und Feuchtigkeitseinwirkungen;
    Temperatureinwirkungen;
    Versengung und Verschmorung;
    Brand, Rauch, Blitzschlag, Explosion (einschliesslich der beim Löschen und Retten entstehenden Schäden);
    Elementarereignissen: Hochwasser, Überschwemmung, Sturm, Hagel, Lawine, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch;
    Einbruch, Diebstahl, Raub und damit verbundenen Vorkommnissen unter der Voraussetzung, dass eine Kopie des Polizeirapports / der Anzeige abgeliefert wird.


3.12.       Für folgende Schäden besteht keine Versicherungsdeckung:

Schäden als direkte Folge von dauernden, voraussehbaren Einflüssen mechanischer, thermischer, chemischer oder elektrischer Art wie Alterung, Abnützung, Korrosion, Verrottung;
Schäden als direkte Folge von übermässigem Ansatz von Rost, Schlamm oder Kalk und sonstigen Ablagerungen;
Schäden, für die Hersteller oder Verkäufer als solche gesetzlich oder vertraglich haften;
Verluste durch Veruntreuung;
Schäden bei Versuchen und Experimenten;
Schäden durch Überborden oder Auslaufen von gestauten Gewässern;
Schäden bei kriegerischen Ereignissen, Neutralitätsverletzungen, Revolution, Rebellion, Aufstand, inneren Unruhen (Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen anlässlich von Zusammenrottung, Krawall oder Tumult) und den dagegen ergriffenen Massnahmen sowie bei Erdbeben, vulkanischen Eruptionen oder Veränderungen der Atomkernstruktur, es sei denn, der Versicherungsnehmer weise nach, dass der Schaden mit diesen Ereignissen in keinem Zusammenhang steht.

3.13.       Wird die gemietete Ware beschädigt und ist der Schaden von der Versicherung gedeckt, muss der Kund nur für den Selbstbehalt aufkommen. Dieser beträgt:

Tagessatz Produkte CHF Selbstbehalt CHF
bis 100.- Tagessatz Produkt 500.-
100.01 bis 200.- Tagessatz Produkt 1000.-
ab 200.01 Tagessatz Produkt 2000.-


3.14.       Ausgenommen davon sind Fälle eines Diebstahls ausserhalb der Schweiz. Hier beträgt der Selbstbehalt 20 % des Warenwerts, mindestens aber CHF 500.00.

3.15.       Zusätzlich zum Mietpreis hat jeder Kunde ein Depot in bar zu hinterlegen. Dieses Depot wird dem Kunden bei beschädigungsfreier Rückgabe der Mietsachen zurückerstattet und im Schadensfall zur Deckung mit der Selbstbehaltsforderung gegenüber dem Kunden verrechnet. Die Höhe des Depots wird von Photo Vision Zumstein AG vor Vertragsschluss bekanntgegeben.

 

4. Kurse
4.1.       Die Kurskosten sind bis spätestens 10 Kalendertage vor dem ersten Kursdatum zu begleichen. Kunden können gebuchte Kurse bis zu 10 Kalendertagevor Kursbeginn kostenlos stornieren. Dazu muss ihre unmissverständliche Abmeldung bis spätestens 10 Kalendertage vor Kursbeginn schriftlich bei der Photo Vision Zumstein AG eingehen. Geht die Abmeldung bis zu 5 Kalendertage vor Kursbeginn bei der Photo Vision Zumstein AG ein, werden dem Kunden 50 % der Kurskosten rückerstattet. Bei späterer Abmeldung oder Absenzen wird keine Kostenrückerstattung gewährt. Es steht dem Kunden frei einen Ersatzteilnehmer aufzubieten.

4.2       Photo Vision Zumstein AG behält sich das Recht vor, Kurse abzusagen. In diesem Fall wird das Kursgeld zurückerstattet.

4.3       Photo Vision Zumstein AG lehnt jegliche Haftung für die Teilnehmer und deren Eigentum und Besitz während den Kursen ab. Jeder Teilnehmer trägt die eigene Verantwortung. Versicherung ist Sache der Teilnehmer.

 

5. Fotoreisen
5.1.       Für Fotoreisen gelten die Bestimmungen zu Kursen sinngemäss mit der Ausnahme, dass Fotoreisen von den Kunden grundsätzlich nicht storniert werden können, da Kosten für die bereits gebuchte Reise und Unterkunft anfallen.

5.2.      Verfügt Photo Vision Zumstein AG bis zu 2 Monate vor Beginn der Fotoreise nicht über gültige Anmeldungen von der im Vertrag genannte Anzahl Mindesteilnehmer, kann Photo Vision Zumstein AG die Fotoreise bis zu 6 Wochen vor Reisebeginn annullieren. In diesem Fall werden den Teilnehmer bereits bezahlte Beträge zurückerstattet.

5.3.      Photo Vision Zumstein AG lehnt jegliche Haftung für die Teilnehmer und deren Eigentum und Besitz während der Fotoreise ab. Jeder Teilnehmer trägt die eigene Verantwortung. Versicherung ist Sache der Teilnehmer.

5.4.      Die Teilnehmer haben die Anweisungen der Begleiter zu befolgen und insbesondere vereinbarte Zeiten und Treffpunkte zwingend einzuhalten.

Reiseunterlagen

5.5      Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden Ihnen die Reiseunterlagen nach Eingang Ihrer Zahlung des gesamten Rechnungsbetrages ca. 10-14 Tage vor Reisebeginn zugestellt.

Vermittelte Leistungen

5.5.      Diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen finden keine Anwendung auf vermittelte Leistungen von Dritten. Dabei gelten die Vertrags- und Transportbedingungen der verantwortlichen Leistungsträger bzw. der jeweiligen Veranstalter. Werden Ihnen durch Ihre Buchungsstelle Reisearrangements oder Einzelleistungen anderer Veranstalter oder Dienstleistungsunternehmer vermittelt, so gelten deren eigene Vertrags- und Reisebedingungen. In all diesen Fällen ist Photo Vision Zumstein AG nicht Vertragspartei und Sie können sich nicht auf die vorliegenden Bedingungen berufen.

Sonderewünsche

5.6.       Sonderwünsche: Die Leistungspflichten von Photo Vision Zumstein AG ergeben sich aus der Reisebestätigung und der entsprechenden Reiseausschreibung. Namentlich genannte Reiseleiter und Fotografen sind nicht von vornherein garantiert. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch, dass ein bestimmter Reiseleiter oder Fotograf die Reise, den Workshop usw. leitet oder durchführt.
Angaben zu den Tagesprogrammen stehen unter dem Vorbehalt äusserer Umstände, wie Wetterbedingungen usw. Der Fotograf / Reiseleiter wird erforderlichenfalls das Programm umstellen, damit die Teilnehmer möglichst optimale Bedingungen fürs Fotografieren und die übrigen Aktivitäten haben.
Sonderwünsche sind nur Vertragsinhalt, wenn sie von Photo Vision Zumstein AG vorbehaltlos bestätigt worden sind.

 

6. Fotografie-Dienstleistungen / Studiotermine
6.1       Photo Vision Zumstein AG bietet verschiedene Fotografie-Dienstleistungen für Privat- und Geschäftskunden an.

6.2       Privatkunden können gebuchte Fototermine bis zu 24 Stunden und Geschäftskunden bis zu 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenlos stornieren. Bei späteren Absagen oder Absenzen werden die gebuchten Leistungen in Rechnung gestellt.

6.3       Sofern nicht schriftlich explizit abweichend vereinbart, erhält der Kunde die vereinbarte Anzahl Bilder mit Optimierung gemäss Angebot, in digitaler- und/oder ausgedruckter Form.

6.4       Bilddaten sind, sofern nicht anders vereinbart, nicht im Fotografenhonorar enthalten. Optimierte und bezahlte Bilddaten die von Photo Vision Zumstein AG an den Kunden übergeben worden sind, können von privaten Kunden für private Zwecke verwendet werden. Für eine kommerzielle Nutzung ist eine zusätzliche kostenpflichtige Lizenzvereinbarung mit der Photo Vision Zumstein AG abzuschliessen.

6.5       Für gewerbliche Kunden werden die Nutzungsrechte individuell festgelegt.

6.6       Unbearbeitete Rohdaten sind in den Shooting Preisen nicht enthalten und werden aus Qualitätsgründen nicht abgegeben.

 

7. Preise
7.1.       Die Preise der Produkte und Dienstleistungen der Photo Vision Zumstein AG verstehen sich, sofern nicht anders gekennzeichnet in Schweizer Franken, inklusive Mehrwertsteuer und allfälligen vorgezogenen Recyclinggebühren (vRG).

7.2.       Nebenkosten wie Beträge für Verpackung, Versand und Kosten für die Zahlungsabwicklung (Post-, Bank- und Kreditkartengebühren) sind in den Preisen nicht enthalten und werden je nach Zahlungsart und Gesamtsumme der Bestellung in Rechnung gestellt.

7.3.      Die Preise für Reisearrangements, Kurse, Workshops usw. sind aus den Ausschreibungsunterlagen bzw. auf der Homepage von Photo Vision Zumstein AG ersichtlich. Sie verstehen sich bei Unterkunft pro Person im Doppelzimmer. Einzelzimmerpreise sowie Flugpreise werden separat aufgelistet. Preisänderungen siehe Ziff. 4.

 

8. Zahlungskonditionen
8.1.       Dem Kunden stehen die bei der Bestellung angegebenen Zahlungskonditionen zur Verfügung. In der Regel sind dies Barzahlung an einem Standort von Photo Vision Zumstein AG, Vorausbezahlung und/oder diverse gängige Debit- und Kreditkarten. Am Standort Bern kann auf Anfrage auch mit Bitcoin bezahlt werden.

8.2.       Wenn nicht anders vereinbart, sind die Produkte und Dienstleistungen vor der Auslieferung durch die Photo Vision Zumstein AG zahlbar.

8.3.       Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Photo Vision Zumstein AG ohne weiteres berechtigt, alle weiteren Lieferungen an den Kunden einzustellen, bis die Forderungen erfüllt sind. Alle Folgen, welche sich aus einer solchen Liefereinstellung ergeben, gehen zu Lasten des Kunden.

 

9. Kauf auf Rechnung mit Teilzahlungsoption (PowerPay)
9.1       Die PowerPay - Monatsrechnung ist ausschliesslich Privatkunden vorenthalten und wird nur bei Bestellungen über den Webshop von Photo Vision Zumstein AG angeboten. Bei jeglichen Rechnungen an Privatkunden oder Firmen welche stationär ausgestellt werden, läuft das Inkasso über die Photo Vision Zumstein AG.

9.2       Mit der PowerPay - Monatsrechnung können Sie Ihren Onlineeinkauf einfach per Rechnung mit Teilzahlungsoption begleichen. MF Group / PowerPay bietet als externer Zahlungsdienstleister die Zahlungsart “Zahlung per Rechnung” an. Beim Abschluss des Kaufvertrags übernimmt PowerPay die entstandene Rechnungsforderung und wickelt die entsprechenden Zahlungsmodalitäten ab. Bei Kauf auf Rechnung akzeptieren Sie zusätzlich zu unseren AGB, die AGB von PowerPay. (powerpay.ch/de/agb).

Bitte beachten Sie, dass pro Rechnung eine Administrationsgebühr und bei Teil- und Spätzahlung weitere Gebühren gemäss AGB von PowerPay anfallen.

Die Monatsrechnung wird im Folgemonat von MF Group / PowerPay per Post zugestellt.  Bitte beachten Sie, dass pro Rechnung eine Administrationsgebühr von CHF 2.90 anfällt. Mit Kauf auf Rechnung akzeptieren Sie die AGB von PowerPay. (powerpay.ch/de/agb)

 

10. Verrechnungen und Retentionsrecht
10.1       Der Kunde ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen der Photo Vision Zumstein AG zu verrechnen.

10.2       Jegliches Retentions- oder Rückbehalterecht des Kunden ist vollumfänglich wegbedungen.

 

11. Haftung
11.1.       Die Haftung richtet sich nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. Allerdings haften die Photo Vision Zumstein AG bzw. der Händler in keinem Fall für (i) leichte Fahrlässigkeit, (ii) indirekte und mittelbare Schäden und Folgeschäden und entgangenen Gewinn, (iii) nicht realisierte Einsparungen, (iv) Schäden aus Lieferverzug sowie (v) jegliche Handlungen und Unterlassungen der Hilfspersonen von Photo Vision Zumstein AG oder einem Händler, sei dies vertraglich oder ausservertraglich. Entsprechend hat der Kunde keine Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht am Produkt selbst entstanden sind, wie Produktionsausfall, Nutzungs- oder Datenverlust sowie Verlust von Aufträgen.

11.2.       Photo Vision Zumstein AG bzw. der Händler haften im Übrigen nicht für Schäden, die auf eine der folgenden Ursachen zurückzuführen sind:

  • unsachgemässe, vertragswidrige oder widerrechtliche Lagerung, Einstellung oder Benutzung der Produkte;
    Einsatz inkompatibler Ersatz- oder Zubehörteile (z.B. Stromversorgung);
    unterlassene Wartung und/oder unsachgemässe Abänderung oder Reparatur der Produkte durch die Kundschaft oder einen Dritten;
    höhere Gewalt, insbesondere Elementar-, Feuchtigkeits-, Sturz- und Schlagschäden usw., welche nicht durch die Photo Vision Zumstein AG zu vertreten sind, und behördliche Anordnungen.
    Für Mängel, Leistungsverzug und Schäden, welche bei der Ausführung von Dienstleistern entstehen (z.B. Installationen vor Ort), haftet der mit der Ausführung beauftragte Dienstleister.

11.3.       Die Haftung ist auf den Preis der jeweiligen Lieferung oder Dienstleistung beschränkt.

 

12. Gerichtsstand 
12.1.       Die Rechtsbeziehungen zwischen Photo Vision Zumstein AG und dem Kunden unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht. Soweit keine zwingenden gesetzlichen Gerichtsstände vorgehen, ist für alle Streitigkeiten zwischen den Kunden und Photo Vision Zumstein AG ausschliesslich das sachlich zuständige Gericht der Stadt Bern zuständig.